Hinweis
Durch die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark werden keine digitalen Daten (WFS/WMS-Dienste, Shape-Dateien) bereit gestellt.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt führt als ein Instrument der Landesentwicklung das Amtliche Raumordnungs-Informationssystem (ARIS), welches das Raumordnungskataster und die Ergebnisse der Raumbeobachtung umfasst.
Das Raumordnungskataster enthält die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aller Ebenen und Bereiche im Land. Die Raumbeobachtung beinhaltet die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen. ARIS ist ein Geoinformationssystem. Es führt Datenbestände zusammen und stellt sie Bürgern, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Politik auf Anfrage zweckbezogen und auszugsweise zur Verfügung.
Regionaler Entwicklungsplans Altmark (REP ALTMARK)
2. Änderung der Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP Altmark) 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“
Verfahren gemäß Punkt 5.4.6.3.Z zur 2. Änderung der Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“ Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark (RPG Altmark) hat auf ihrer 72. Sitzung am 29.11.2017 (Beschluss Nr. 23/2017) die 2. Änderung der Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“ beschlossen.
Die Genehmigung, entsprechend § 9 (3) des Landesentwicklungsgesetzes (LEntwG), durch das Ministerium für Landesplanung und Verkehr (MLV) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 04.09.2018, bekanntgemacht in den Amtsblättern des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel am 26.09.2018.
Anlage 1
Nutzungskonzept
Karte 1
kartographische Darstellung der 2. Änderung der Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan Wind
Karte 2
Untersuchungsraum für den Umweltbericht
Karte zu 5.4.6.1.
Arbeitskarte zum Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Nr. XXIX Storbeck 2
Karte 3
Darstellung der Wirkradien und Schutzgebiete
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Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP ALTMARK) 2005 um den sachlichen Teilplan „Regionalstrategie Daseinsvorsorge und Entwicklung der Siedlungsstruktur“
Am 28.06.2017 wurde durch die Regionalversammlung die Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan "Regionalstrategie Daseinsvorsorge und Entwicklung der Siedlungsstruktur" beschlossen.
Die Genehmigung, entsprechend § 9 (3) des Landesentwicklungsgesetzes (LEntwG), durch das Ministerium für Landesplanung und Verkehr (MLV) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 23.04.2018, bekanntgemacht in den Amtsblättern des Landkreises Stendal und des Altmarkreises Salzwedel am 23.05.2018.
Beikarte (Abgrenzung der Zentralen Orte)
Karten der Erreichbarkeiten der Zentralen Orte
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1. Änderung der Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark(REP Altmark) 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“
Verfahren gemäß Punkt 5.4.6.3.Z zur 1. Änderung der Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“ Beschluss der Regionalversammlung vom 19.12.2012
Am 17.09.2014 wurde durch die Regionalversammlung die 1. Änderung der Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan "Wind" beschlossen.
Die Genehmigung, entsprechend § 7 (6) des Landesplanungsgesetz (LPlG), durch das Ministerium für Landesplanung und Verkehr (MLV) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 08.12.2014.
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Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP ALTMARK) 2005 UM DEN SACHLICHEN TEILPLAN „WIND“ FÜR DIE PLANUNGSREGION ALTMARK
genehmigt durch das Ministerium für Landesplanung und Verkehr (MLV) des Landes Sachsen-Anhalt am 14.01.2013, bekannt gemacht in den Amtsblättern des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel am 20.02.2013
Mit Urteil des OVG Magdeburg vom 29.11.2007 Az.: 2L 220/05; rechtskräftig durch abweisenden Beschluss des BVerwG vom 23.07.2008 Az.: 4 B 20.08, zur Unwirksamkeit der Planung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie auf Grund von Abwägungsmängeln, wurde die Einleitung eines Verfahrens nach § 9 Abs. 3 LPlG LSA notwendig um diese beachtlichen Abwägungsmängel zu beheben.
Mit dem Feststellungsbeschluss der Regionalversammlung vom 29.10.2008 wurde gleichzeitig die Aufhebung der Festlegungen unter Punkt 5.8 - Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie beschlossen.
Am 21.11.2012 wurde durch die Regionalversammlung die Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan "Wind" beschlossen.
Die Genehmigung, entsprechend § 7 (6) des Landesplanungsgesetz (LPlG), durch das Ministerium für Landesplanung und Verkehr (MLV) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 14.01.2013.
Mit Datum vom 20.02.2013 wurde die Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan "Wind" in den Amtsblättern des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel öffentlich bekannt gemacht
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Umweltbericht | |
Karte 1 | |
Karte 1.1 | Aufhebungsfläche Vorranggebiet für Wassergewinnung Nr.II Arneburg |
Karte 2 | |
Karte 3 | |
Karte 4 | |
Karte 5 | |
Karte 6 | |
Karten zu 5.4.6.1 | |
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Neben der beschreibenden Form ist auch die kartographische Darstellung, im Maßstab 1:100.000, gleichwertiger Bestandteil des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark.
Mit der Änderung der beschreibenden Darstellung ist auch eine Änderung der kartographischen Darstellung notwendig.
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Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP ALTMARK) 2005
Textteil:
REP-Altmark
REP Altmark 2005
Kartenteil:
REP-Altmark
Karte-JPG 2005
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