101. Sitzung - Regionalversammlung trifft erste Abwägungsentscheidungen

Einen Schwerpunkt der 101. Sitzung der Regionalversammlung am 25. November im Kulturhaus Salzwedel bildete die Abwägung der Anregungen und Hinweise zum 1. Entwurf der Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark (REP Altmark 2027).

Der 1. Entwurf des REP Altmark 2027 wurde von Mai bis August 2025 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden gut 450 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingereicht, die in etwa 1.790 einzelne Sachpunkte gegliedert wurden. Diese gilt es nun zu prüfen und zu gewichten.

Im Rahmen der 101. Sitzung wurden zunächst ausgewählte Gebiete und Themenkomplexe behandelt. Hierzu gehörten die Vorranggebiete Natur und Landschaft im Bereich Elbe-Havel-Land sowie Vorschläge zur Reduzierung mehrerer Gebiete für die Windenergienutzung.

Das Vorranggebiet für Natur und Landschaft Nr. I "Elbetal und Mündungen der Nebenflüsse" soll weiterhin ein Vorranggebiet bleiben. Das Gebiet wird bereits im Landesentwicklungsplan festgelegt. Insofern gibt es keinen Abwägungsspielraum für die Regionalversammlung. Im Gegensatz dazu hat die Regionalversammlung mehrheitlich beschlossen, das Vorranggebiet für Natur und Landschaft Nr. IX "Trüben und Trübengraben" in ein Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems umzuwandeln. Zusätzlich soll der Bereich auch als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft sowie Hochwasserschutz gesichert werden. Vorbehaltsgebiete sind nicht letztverbindlich. Sie sind Vorgaben für nachfolgende Planungs- und Ermessenentscheidungen. Gemeinden können also in begründeten Fällen auch andere, entgegenstehende Nutzungen festsetzen.

Zum Planthema Windenergienutzung wurden Änderungen von zunächst 11 Gebieten diskutiert. Das Vorranggebiet Nr. III "Cheine" soll nördlich der Bahnlinie Stendal - Uelzen um ca. 50 ha reduziert werden. Gleichzeitig soll das Gebiet im Süden um ca. 70 ha erweitert werden. Das Vorranggebiet Nr. IV "Nettgau" soll im Norden aus Gründen des besonderen Artenschutzes um ca. 50 ha reduziert werden. Der Bereich soll nun unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Gemeinde Jübar für den "Windpark Gladdenstedt-Nettgau" als Vorbehaltsgebiet für Windenergienutzung festgelegt werden. Das Vorranggebiet Nr. X "Zethlingen" soll in Richtung Bundesstraße um ca. 20 ha erweitert werden. Gleichzeitig soll das gleichnamige Vorbehaltsgebiet für Windenergienutzung Nr. 10, welches in diesem Bereich und in Richtung Zethlingen vorgesehen war, entfallen. Im Übrigen wurde die Reduzierung der Vorranggebiete Nr. VI "Neuferchau", Nr. VIII "Kakerbeck", Nr. XI "Fleetmark", Nr. XVI "Hüselitz", Nr. XXI "Schinne, Grassau", Nr. XXIII "Gagel", Nr. XXVII "Pollitz" sowie Nr. XXXI "Sydow" beschlossen.

In Summe reduziert sich dadurch die Kulisse der Windenergiegebiete um ca. 770 ha. Da im 1. Entwurf das regionale Teilflächenziel (vgl. § 9a LEntwG LSA) bereits um ca. 600 ha unterschritten wurde, müssen nun im weiteren Verfahren noch ca. 1.400 ha zusätzliche Flächen für die Windenergie gefunden werden. Am 11. März soll die Abwägung fortgesetzt werden.

Die Regionalversammlung hat darüber hinaus die Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt gebilligt. Die Stellungnahme war zur Wahrung der Frist unter Vorbehalt gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales abgegeben worden. Eine Ergänzung soll nun noch bezüglich der Kriterien für die Ausweisung von Schwerpunktorten mit der Funktion "Tourismus" und die Berücksichtigung von Übernachtungszahlen kleinerer Einrichtungen vorgenommen werden.

Schließlich hat die Regionalversammlung den Antrag der Gemeinde Wust-Fischbeck auf Zulassung einer Abweichung von der Ausschlusswirkung des Sachlichen Teilplans "Wind" für den Bebauungsplan "Windpark Wust" mehrheitlich abgelehnt. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist die Zustimmung der Regionalversammlung nicht mehr erforderlich (vgl. § 245e Absatz 5 BauGB). Die Gemeinde kann den Bebauungsplan in eigener Verantwortung erstellen und ist daran nicht mehr durch die Ausschlusswirkung gehindert.

PowerPoint Präsentation zur 101. Sitzung

Abwägungsergebnis Teil 1 der Öffentlichen Beteiligung (Interaktive Karte)

Anlagen zu TOP 8

-Exzerpierungsbericht

-Exzerpierungsbericht 2a Absender TOEB

-Exzerpierungsbericht 2b Absender Oeffentlichkeit

-Exzerpierungsbericht 3 NABU

-Abwägungsvorschläge