Regionale Planungsgemeinschaft
Im Zuge der Regionalisierung der Strukturpolitik wurde schrittweise auch die Verantwortlichkeit der Regionen für die Regionalplanung erweitert. Seit Januar 2001 gibt es den Zweckverband "Regionale Planungsgemeinschaft Altmark" mit Sitz in der Hansestadt Salzwedel. Die Planungsgemeinschaft ist vor allem zuständig für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung sowie Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes und für entsprechende Regionale Teilentwicklungspläne. Darüber hinaus wirkt sie auf die Verwirklichung der Raumordnungspläne hin und spielt eine wichtige Rolle im Zuge von Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Entwicklungsplan.
Oberstes Gremium der Planungsgemeinschaft ist die Regionalversammlung, in der die beiden altmärkischen Landkreise sowie die Städte und Gemeinden vertreten sind. Den Verbandsvorsitz hat der Landrat des Landkreises Stendal inne.
Neben der Regional- und Raumplanung widmet sich die Planungsgemeinschaft auch den freiwilligen, informellen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, die sich im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) und im Regionalen Aktionsprogramm (RAP) widerspiegeln.
Der Zweckverband
Verbandsmitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark sind gemäß § 21 (1) Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.04.2015 in der derzeit gültigen Fassung und i.V.m. § 1 der Verbandssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal. Der Verbandsbereich umfasst die Gebiete der Verbandsmitglieder.
Gemäß § 2 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) erledigt die Regionale Planungsgemeinschaft für ihre Mitglieder die Aufgaben der Regionalplanung, die diesen als Träger der Regionalplanung obliegen. Sitz des Zweckverbands ist die Hansestadt Salzwedel.