Abwägung der Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark 2027

Die Regionalversammlung hat im Rahmen der 105. Sitzung am 24. Juni 2026 nach intensiven Diskussionen die Auswertung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark (REP Altmark 2027) abgeschlossen. Der 1. Entwurf war im Sommer 2025 öffentlich ausgelegt worden. Insgesamt waren ca. 450 Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken von Städten und Gemeinden, Behörden, Verbänden, Eigentümern und Bürgern eingereicht worden.

Nachdem in den vorhergehenden Sitzungen das Thema Windenergienutzung im Mittelpunkt stand, widmete sich die Regionalversammlung nun den weiteren Planthemen. Neben den von der Geschäftsstelle erarbeiteten Abwägungsvorschlägen waren weitere Anträge von Mitgliedern der Regionalversammlung zu beraten.

Mehrheitlich angenommen wurden der Antrag von Herrn Siedler und Herrn Witt, das bereits im 1. Entwurf enthaltene Vorranggebiet für Natur und Landschaft Nr. IX "Trübengraben und Großtrappeneinstandsgebiete", welches nach dem Beschluss der Regionalversammlung im November 2025 zu einem Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems "heruntergestuft" werden sollte, auf dem Gebiet der Gemeinde Schönhausen (Elbe) nun doch beizubehalten. Hiermit soll sowohl dem gemeindlichen Willen als auch der Bedeutung des Raumes insbesondere für den Schutz und die Wiederansiedlung der Großtrappe Rechnung getragen werden. In den angrenzenden Gemeinden Klietz und Wust-Fischbeck bleibt es hingegen bei der Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Landwirtschaft und Hochwasserschutz.

Keine Mehrheit fanden Anträge von Herrn Wöllmann und Herrn Krause bzw. des NABU Kreisverbandes Westliche Altmark, die im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt festgelegten Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems entlang von Jeetze, Purnitz und Hartau im Raum Kuhfelde, Rohrberg und Apenburg-Winterfeld zu einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft "hochzustufen". Zum einen werden die Fließgewässer und angrenzende Überschwemmungsgebiete bereits als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz gesichert. Zum anderen sollen nur die Naturschutzgebiete und flächenhaften FFH-Gebiete wie das "Rohrberger Moor" als zusätzliche Vorranggebiete für Natur und Landschaft aufgenommen werden. Im Übrigen sollen die Festlegungen des Landesentwicklungsplanes als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems übernommen werden.

Die Anträge von Herrn Reichardt zur strategischen Neuausrichtung der Regionalplanung durch Integration informeller Entwicklungskonzepte (KEK/RESA) und zu ergänzenden Festlegungen zur innovativen Rohstoffnutzung und Sektorenkopplung wurden an die Geschäftsstelle verwiesen und sollen erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens beraten werden.

Im Weiteren hat die Regionalversammlung insbesondere folgende Beschlüsse gefasst:

  • Ergänzung einer regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachse von Seehausen über Havelberg in Richtung Metropolregion Berlin-Brandenburg
  • Aufnahme eines zusätzlichen Grundzentrums Uchtspringe
  • Aufnahme zusätzlicher Schwerpunktorte für Tourismus (Klietz, Schollene, Vissum, Ziemendorf, Apenburg, Winterfeld)
  • Aufnahme der zu reaktivierenden Bahnstrecke Salzwedel - Lüchow
  • keine Aufnahme der Polderfläche bei Wahrenberg als (regionales) Vorranggebiet für Hochwasserschutz

In den kommenden Wochen werden die getroffenen Entscheidungen in den REP Altmark 2027 eingearbeitet. Der 2. Entwurf soll von der Regionalversammlung auf der nächsten öffentlichen Sitzung am 30. September 2026 beschlossen werden. Anschließend wird der 2. Entwurf öffentlich ausgelegt. Öffentlichkeit und öffentliche Stellen haben dann erneut Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzubringen.

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