Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark 2027
Wie kann die Versorgung der Menschen in der Altmark langfristig gesichert werden und welche Orte haben dafür eine besondere Bedeutung?
Wo sollen neue Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen entstehen? Wo sollen Windenergieanlagen errichtet werden und wo ist die Errichtung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen ausgeschlossen? Wie können Land- und Forstwirtschaft gesichert und gleichzeitig Natur und Landschaft besser geschützt werden?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark 2027, in dem er verbindliche Grundlagen schafft, die von Städten und Gemeinden sowie anderen öffentlichen Stellen bei ihren Planungen oder Zulassungsentscheidungen zu beachten sind.
Vom 16. November 2026 bis zum 29. Januar 2027 können Sie den Planentwurf einsehen und Ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken einbringen - online oder vor Ort.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der förmlichen Bekanntmachung.
Online-Beteiligung (ab 16. November 2026)



